Herzlich Willkommen bei der

Frechener Krankenpflege

Ihrem verlässlichen Partner für professionelle ambulante Pflege in Ihrer vertrauten Umgebung. Seit über 30 Jahren stehen wir pflegebedürftigen Menschen in Frechen mit fachlicher Kompetenz, persönlicher Zuwendung und großem Engagement zur Seite. Vertrauen Sie auf unser erfahrenes Team – wir sind rund um die Uhr für Sie da.

Mit unseren Beratungsbesuchen stellen wir außerdem sicher, dass Ihr Pflegegeld weiterhin gesichert ist!

Unsere Kooperations­partner

Ambulante Pflege in Frechen – Frechener Krankenpflege AK GmbH

Über die Frechener Krankenpflege AK

Ambulante Pflege mit Herz und Kompetenz in Frechen

Die Frechener Krankenpflege AK GmbH ist ein inhabergeführter ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Frechen. Wir sorgen seit mehr als zwei Jahrzehnten dafür, dass pflegebedürftige Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können. Unser multiprofessionelles Team besteht aus examinierten Pflegekräften, die täglich mit Herz, Verstand und hoher Fachkompetenz arbeiten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und beraten Sie umfassend zu allen Pflegeleistungen.

Unsere Leistungen

Umfassende Pflegeangebote für Ihre Sicherheit und Lebensqualität

Grundpflege

Grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen bezeichnet man als „Grundpflege“. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nichtmedizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.

Besteht eine Pflegestufe werden Leistungen der Grundpflege, die von uns erbracht werden, bis zu einer bestimmten Höhe von der Pflegekasse übernommen

Gerne beraten wir Sie bei Ihnen zuhause oder in unserem Büro völlig unverbindlich und kostenlos über die hier aufgeführten Leistungen.

Behandlungspflege

„Behandlungspflege“ beinhaltet die Übernahme von medizinischen Leistungen, dazu gehören beispielsweise die Erledigung von Injektionen, Verbandswechseln, Blutzuckermessungen, das Legen und Wechseln von Blasenkathetern, die Medikamentengabe und das An und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Verrichtungen durchführen darf, muss uns eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen.

Erst mit deren Zusage werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ nach § 37 SGB V.

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Sie ist zuzahlungspflichtig. Es sind 10 € je Verordnung und 10% der Behandlungskosten zu entrichten, begrenzt auf maximal 28 Tage im Jahr.

Anleitungen zu medizinischen Verrichtungen sind nach den Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ SGB V § 37 – verordnungsfähig – und werden von uns nach Maßgabe Ihres Arztes durchgeführt, d. h. unser Fachpersonal zeigt Ihnen beispielsweise, wie Injektionen oder Blutzuckermessungen durchzuführen sind.

Hauswirtschaft

Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen wir pflegebedürftige Menschen nach § 45 SGB XI bei allen grundlegenden Aufgaben des Haushalts, um ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität im häuslichen Umfeld zu erhalten.

Dazu zählen das Reinigen und Aufräumen der Wohnräume, das Wechseln und Pflegen von Wäsche, die Zubereitung oder Aufbereitung von Mahlzeiten sowie kleinere Einkäufe und organisatorische Hilfen im Haushalt.

Diese Leistungen dienen zugleich der Entlastung pflegender Angehöriger und tragen dazu bei, dass ein sicheres, sauberes und angenehmes Wohnumfeld gewährleistet ist.

Pflegebetreuung

Pflegebedürftig? Wir sind für Sie da!

Oftmals vollkommen unvorbereitet müssen sich Menschen mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinander setzen. Neben den damit oftmals verbundenen tragischen Aspekten steht das Problem, sich mit den komplizierten Zusammenhängen der Pflegegesetzgebung zu befassen.

• Welche Leistungsansprüche könnten für meinen Fall zutreffen?

• Welche Gesetze, Institutionen und Einrichtungen sind dafür zuständig?

• Wo muss ich was und wie muss ich es beantragen?

• Wo und durch wen kann ich Hilfe bekommen?

 Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen und welche Widerspruchsmöglichkeiten habe ich im Ablehnungsfall?

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um:

• Leistungen der Krankenkasse

 Leistungen der Pflegekasse

 Beantragung der Pflegstufe

 Beratung über mögliche private Leistungen

Diese und weitere Fragen klären wir sehr gerne in einem persönlichen Gespräch
mit Ihnen und Ihren Angehörigen.So können wir Ihren tatsächlichen Bedarf optimieren.

Ihre Pflege ist unsere Herzensangelegenheit

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Stellenangebote

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir:

Examinierte Pflegefachkraft (m/w/d)

In Teilzeit

Pflegehelfer/in mit LG1 + LG2 (m/w/d)

in Teilzeit

Kontakt & Beratung

Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent, jederzeit

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegeleistungen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – wir beraten Sie individuell und unverbindlich.

FAQ´s

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Frechener Krankenpflege AK GmbH bietet:

  • Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilitätshilfe)

  • Behandlungspflege (wie Injektionen, Verbandswechsel, Blutzuckerkontrolle) – ärztliche Verordnung erforderlich

  • Beratungs- und Entlastungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI – wichtig für pflegende Angehörige

  • Zusatzleistungen wie Verhinderungs-, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, und Betreutes Wohnen

Im Erstgespräch (zu Hause oder im Büro) ermitteln Pflegeleitung oder -fachkräfte den Bedarf und erstellen Ihren individuellen Pflegeplan . Außerdem werden Beratungszeit und Entlastungstage (§ 37.3) besprochen – das ermöglicht Ihnen Auszeiten, z. B. bei Urlaub oder Krankheit.

  • Grundpflege: bis zur Höchstgrenze durch Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad übernommen
  • Behandlungspflege: über die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung – betroffen sind Zuzahlung von 10 € pro Verordnung sowie 10 % der Kosten, max. 28 Tage/Jahr
  • Beratung und Entlastung: gesondert über Pflegekasse abrechenbar (§ 37.3 SGB XI)
    Die Frechener Krankenpflege rechnet direkt mit den Pflege- und Krankenkassen ab

Unsere Einsatzzeiten richten sich nach Ihrem Bedarf – die Uhrzeit und Häufigkeit der Besuche vereinbaren wir flexibel mit Ihnen (z. B. mehrmals täglich oder kurzfristig nach Krankenhausaufenthalt). Die Frechener Krankenpflege übernimmt auch kurzfristige oder zeitlich befristete Versorgungen, etwa bei Verhinderungspflege, Urlaub oder Notfällen.

Im März 2024 wurde durch den MDK geprüft: Ergebnis „gut“ (2,1 gesamt), sehr gut in ärztlich verordneten Leistungen. Organisation ist mit „befriedigend“ bewertet worden, aber Kundenzufriedenheit liegt bei „sehr gut“. Damit können Sie einer verlässlichen Versorgung vertrauen.

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Entlastung bei Urlaub, Krankheit oder vorübergehenden Engpässen

  • Tages- oder Nachtpflege: flexibles Betreuungskonzept zur Entlastung im Alltag