Grundpflege
Grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen bezeichnet man als „Grundpflege“. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nichtmedizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.
Besteht eine Pflegestufe werden Leistungen der Grundpflege, die von uns erbracht werden, bis zu einer bestimmten Höhe von der Pflegekasse übernommen
Gerne beraten wir Sie bei Ihnen zuhause oder in unserem Büro völlig unverbindlich und kostenlos über die hier aufgeführten Leistungen.
Behandlungspflege
„Behandlungspflege“ beinhaltet die Übernahme von medizinischen Leistungen, dazu gehören beispielsweise die Erledigung von Injektionen, Verbandswechseln, Blutzuckermessungen, das Legen und Wechseln von Blasenkathetern, die Medikamentengabe und das An und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Verrichtungen durchführen darf, muss uns eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen.
Erst mit deren Zusage werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ nach § 37 SGB V.
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Sie ist zuzahlungspflichtig. Es sind 10 € je Verordnung und 10% der Behandlungskosten zu entrichten, begrenzt auf maximal 28 Tage im Jahr.
Anleitungen zu medizinischen Verrichtungen sind nach den Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ SGB V § 37 – verordnungsfähig – und werden von uns nach Maßgabe Ihres Arztes durchgeführt, d. h. unser Fachpersonal zeigt Ihnen beispielsweise, wie Injektionen oder Blutzuckermessungen durchzuführen sind.
Hauswirtschaft
„Grundpflege“ beinhaltet die Hilfestellung bei der Körperpflege, bei der Ernährung und bei der Mobilität.
So beinhaltet sie zum Beispiel auch die Unterstützung oder Übernahme von Verrichtungen beim Waschen, Baden oder Duschen. Beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette, bei der Körperpflege, sowie beim Essen und beim Aufstehen und Zubettgehen.
Besteht eine Pflegestufe werden Leistungen der Grundpflege, die von uns erbracht werden, bis zu einer bestimmten Höhe von der Pflegekasse übernommen.
Wir beraten Sie gerne bei Ihnen zuhause oder in unserem Büro völlig unverbindlich und kostenlos über die hier aufgeführten Leistungen.